Dr. Boris Steuer
Berater für Managementsysteme  Ι  Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Die Verbesserung des Arbeitssicherheitsstandards während der letzten 40 Jahre hat in Deutschland hat zu einer deutlichen Senkung der Arbeitsunfälle und Berufserkrankungen geführt.
Nach wie vor kommt es aber mit einem hohen Prozentsatz zu Unfällen durch menschliches Versagen, Leichtsinnigkeit oder schlichtes Unwissen. Die Ausfallzeiten sind eine Belastung der betrieblichen Flexibilität, der Arbeitskosten und wirken demotivierend auf die Mitarbeiter. Aus diesem Grund ist der gut geregelte betriebliche Arbeitsschutz nach wie vor eines der wichtigsten Ziele für jedes Unternehmen.
Entsprechend den Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes bzw. der BGV A1 und A2 muss ein Unternehmer abhängig von der Größe des Betriebes für arbeitssicherheitstechnische Betreuung sorgen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) und Betriebsärzte, die mit ihrer umfangreichen Ausbildung Ansprechpartner für alle Gebieten des Arbeitsschutzes sind.
Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus meinen Arbeitsschwerpunkten als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

Die Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes fordern eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ab 10 Mitarbeitern. Diese Forderung findet sich in verschiedenen Verordnungen wie der GefStoffV wieder.
Der Sinn von Gefährdungsbeurteilungen liegt nicht in der Anhäufung von Dokumenten zum Wohle des Gesetzgebers, sondern in der Ermittlung und Umsetzung von Verbesserungspotential zum Schutz der Mitarbeiter.
Mein Konzept für Gefährdungsbeurteilungen besteht darin, möglichst frühzeitig alle betroffenen Mitarbeiter in die Beurteilung und den Maßnahmenbeschluss mit einzubeziehen. Die Dokumentation sollte so gestaltet sein, dass sie später als Schulungsgrundlage verwendet werden kann.

Ermittlung von Prüffristen nach BetrSichV

Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Unternehmer die Möglichkeit, Prüffristen für Anlagen, Maschinen und Werkzeuge selbst festzulegen (ausgenommen sind durch zugelassene Überwachungsstellen überwachungspflichtige Anlagen). Dadurch entstehen für Unternehmen Freiräume zur individuellen Anpassung von Prüfrhythmen.
Ich unterstütze sie bei der Erstellung von Prüfkatastern für ihr Unternehmen entsprechend den gesetzlichen Gegebenheiten und Anforderungen der BetrSichV.

Erstellung von Explosionsschutzdokumenten

Entsprechend den Forderungen der BetrSichV wurde die Erstellung des Explosionsschutzdokumentes für alle Unternehmen mit explosionsfähigen Bereichen Pflicht. Explosionsfähige Bereiche entstehen durch Vorhandensein von brennbaren Flüssigkeiten oder Stäuben in Verbindung mit Oxidationsmittel (im Normalfall Luft).
Ich erstelle Explosionsschutzdokumente entsprechend den Anforderungen der BetrSichV. Dabei werden die lokalen Gegebenheiten im Hinblick auf Anlagensicherheit und Kenndaten der eingesetzten Stoffe systematisch untersucht, Zoneneinteilungen vorgenommen und die Explosionsgefahr bewertet.