Dr. Boris SteuerBerater für Managementsysteme Ι Fachkraft für Arbeitssicherheit
REACH kurz zusammengefasst
Am 01.06.2007 wird die neue REACH Verordnung der EU in Kraft treten. Damit wird die Ermittlungspflicht von Daten bezüglich chemischer Stoffe von staatlichen Organisationen auf die Hersteller und Importeure (Inverkehrbringer) dieser Substanzen verschoben.
Was ändert sich mit REACH?
Ziel der REACH-Verordnung ist es, Daten über alle in der EU bewegten Stoffe mit einem Volumen größer 1 Tonne pro Jahr zu gewinnen. Gestaffelt nach Mengenbändern gibt es unterschiedliche Anforderungen an die Untersuchungen der Stoffe. Diese Daten müssen von Herstellern und Importeuren (den sog. Inverkehrbringern) zur Verfügung gestellt werden.Jeder von REACH betroffene Stoff wird registriert, KMR-, PBT und vPvB-Stoffe sowie andere gefährliche Stoffe werden zulassungspflichtig. Darüber hinaus werden alle gefährlichen Stoffe (auch in Zubereitungen) unabhängig von ihrer Menge in einem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gelistet. Für dieses Verzeichnis besteht ab dem 1.12.2010 Meldepflicht.
Neben den Inverkehrbringern sind auch die beruflichen Anwender von Stoffen betroffen. REACH hat das Ziel, den kompletten Lebenslauf von Stoffen in jeder einzelnen Verwendung zu beleuchten. Anwender müssen darauf achten, dass die jeweils bestehende Anwendung auch vom Stoffhersteller der Chemikalienagentur gemeldet wird. Wollen Anwender dies nicht, so sind sie selbst dazu verpflichtet, ihre Anwendungsdaten an die Agentur weiter zu geben.
Die gesamte Registrierung beginnt im Juni 2008 mit der Vorregistrierung der sog. Phaseinstoffe (EINECS-Stoffe). Die koordinierende Behörde ist die neu einzurichtende Chemikalienagentur in Helsinki.
Wirtschaftliche Konsequenzen
Aufgrund der Verlagerung der Datengewinnung von staatlichen Behörden auf die Hersteller wird es in den kommenden Jahren während der Umsetzung von REACH zu Verschiebungen im europäischen Chemikalienmarkt kommen.Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich die Registrierung bei Stoffen mit
- niedrigen Produktionsvolumen
- niedrigen Margen
- hohem toxischen Potential (evtl. zulassungspflichtig)
- hohen Registrierungskosten
Hilfestellungen
Begleitend zu der Gesetzgebung um REACH gibt es den REACH Implementation Process (RIP). Dieser gliedert sich in unterschiedliche Fragestellungen rund um die Umsetzung der REACH-Verordnung. Die einzelnen Projekte finden Sie auf den Seiten des europäischen Chemikalienbüros. Wichtig für Produzenten, Importeure und Anwender sind die RIP in der Rubrik 3.XXX.Weitere Hilfestellungen rund um das Thema REACH bekommen Sie an verschiedenen Stellen im Internet. Beachten Sie dazu bitte die Links auf dieser Seite.
Was Sie wissen sollten ...
Mit Inkrafttreten von REACH werden neue Registrierungsnummern für Stoffe in der EU vergeben.
ELINCS-Stoffe gelten im Sinne von REACH als registriert.
Private Verbraucher sind von REACH nicht betroffen.
Sicherheitsdatenblätter werden durch die Registrierung von Stoffen umfangreicher werden und eine bessere Hilfestellung für gewerbliche Anwender enthalten.
Wann gilt REACH nicht?
REACH gilt nicht für folgende Stoffe:
Polymere
Abfälle
Transportierte Stoffe
Radioaktive Stoffe
Nichtisolierte Zwischenprodukte
Ungefährliche Stoffe in Anhang IV
Eingeschränkt für Stoffe in Arznei-, Lebens- und Futtermitteln
Zubereitungen insgesamt, sondern nur für Stoffe in ihnen