Logo Dr. Boris Steuer
Berater für Managementsysteme  Ι  Fachkraft für Arbeitssicherheit

Was sollen Unternehmen jetzt tun?

Mit Inkrafttreten von REACH unterliegen Hersteller, Importeure und Anwender von Stoffen vielen neuen Regularien. Im folgenden finden Sie eine kleine Zusammenstellung dessen, was die genannten Akteure jetzt tun sollten. Dies ist nur ein grobes Raster dessen, was nötig ist. Die Umsetzung kann von Unternehmen zu Unternehmen verschieden sein. Wenn Sie eine persönliche Analyse benötigen, helfe ich ihnen gerne dabei.

Hersteller und Importeure von Stoffen

  • Auflistung der produzierten bzw. importierten Stoffe
  • Ermittlung der stoffspezifischen Mengen
  • Ermittlung der Registrierungspflicht (Definition der eigenen Rolle)
  • Ermittlung des Datenbestandes
  • Abwägung des wirtschaftlichen Nutzens
  • Anwendungsbezogene Kommunikation mit Kunden
  • Beginn der Registrierungsarbeiten (Kommunikation mit Kunden und Mitbewerbern (SIEF), Festlegung von notwendiger Datenermittlungen, Beauftragung und Durchführung von Untersuchungen)
  • Vorregistrierung von Phaseinstoffen (EINECS) im Zeitraum vom 01.06.2008 bis zum 01.12.2008 (Wichtig zur Wahrung der Fristen des Artikel 23)
  • Erstellung von Expositionsszenarien
  • Übertragung der Daten an die Agentur
  • Erstellung geänderter Sicherheitsdatenblätter

Nachgeschaltete Anwender (Formulierer, industrielle und gewerbliche Verbraucher etc.)

Definition:
Nachgeschaltete Anwender sind alle diejenigen, die selbst nicht Stoffe produzieren (chemisch verändern) oder in den Raum der EU (!) importieren. (Hersteller von Zubereitungen aus eingekauften Stoffen sind ebenfalls nachgeschaltete Anwender, sofern sie diese Stoffe aus dem EU-Raum beziehen.)

Für nachgeschaltete Anwender steht die Frage im Mittelpunkt, welche Konsequenzen REACH für die eingesetzten Stoffe und Produkte haben wird. Es gilt, diese Konsequenzen vor Registrierungsbeginn zu beleuchten, um gegebenenfalls alternative Stoffe oder Hersteller zu ermitteln.
Sie sollten wie folgt vorgehen:
  • Auflistung der eingesetzten Produkte (Reinstoffe und Zubereitungen)
  • Defintion der eigenen Rolle (z.B. bei Import aus dem nicht-EU-Ausland
  • Ermittlung von Schlüselsubstanzen (Produkte von Monopolherstellern, wirtschaftlich unabdingbare Produkte)
  • Kommunikation mit Herstellern bezüglich der Schlüsselsubstanzen
  • Eventuell Ermittlung von Ersatzstoffen bzw. -verfahren
  • Ermittlung der Anwendungsdaten
  • ab Januar 2009: Beobachtung der Vorregistrierung ud Registrierung
  • Eventuell eigene Meldung von anwendungsbezogenen Daten an die Agentur
  • Kontrolle neuer Sicherheitsdatenblätter im Hinblick auf die spezifischen Anwendungen und Expositionsszenarien
  • Integration neuer Daten ins eigene Gefahrstoffmanagement