Dr. Boris Steuer
Berater für Managementsysteme  Ι  Fachkraft für Arbeitssicherheit

Umweltmanagement

Die Praxis zeigt, dass viele Unternehmen die Möglichkeiten zur Kostenersparnis durch Verbesserung ihrer Umweltauswirkungen nur unzureichend nutzen. Die Anwendung neuer Verfahren zum Sparen von Energie, Wasser, Rohstoffen und Senkung von Abfallmengen kann Kosten reduzieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dazu trägt ein UMS mit der Forderung nach einer kontinuierlichen Verbesserung bei.
Firmen, die sich entscheiden, nachhaltig zu wirtschaften und ihre Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern, haben auch bei ihren Kunden ein höheres Ansehen. Damit geht auch eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einher, wie die Unternehmen des Dow Jones Sustainibility Index beweisen.

Als Unternehmer müssen Sie alle umweltrechtlichen Anforderungen an ihr Unternehmen kennen und erfüllen. Dazu brauchen Sie interne Abläufe zur Ermittlung aller rechtlichen Forderungen und zur Umsetzung von neuen oder geänderten Rechtsvorschriften.
Aus diesem Grund ist die Ermittlung, Bewertung und Umsetzung von Rechtsvorschriften einer der Schwerpunkte von Umweltmanagementsystemen.

Mein Angebot

Ich biete ihnen Dienstleistungen beim Aufbau und bei der Pflege von Umweltmanagementsystemen an. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes und einer Analyse der für sie geltenden Rechtsvorschriften werden die umweltrelevanten Prozesse geprüft und optimiert.
Die Dokumentation wird entsprechend den Anforderungen ihres Unternehmens und der Norm angepasst. Sollten sie bereits ein Qualitäts- oder Arbeitssicherheitsmanagementsystem haben, so lässt sich ein UMS ohne großen Aufwand in die vorhandene Dokumentation integrieren.
Darüber hinaus arbeite ich als externer Auditor oder UMB und helfe bei der Vorbereitung von externen Zertifzierungs- und Überwachungsaudits.

EMAS

Bei EMAS handelt es sich im Gegensatz zur DIN EN ISO 14001 nicht um eine privatwirtschaftliche Norm, sondern um eine EG-Verordnung (Nr. 761/2001).
Für EMAS gelten die gleichen Forderungen wie für die ISO 14001:2004 (enthalten im Anhang I).
Der wichtigste Unterschied zur ISO 14001 liegt in der Forderung zur Erstellung einer Umwelterklärung, in der die Umweltleistung und Verbesserungsmaßnahmen beschrieben werden.
Die EMAS-Verordnung erhalten Sie über die EU-Rechtdatenbank unter Angabe der Nummer (761) und des Jahres (2001)

Wussten Sie, dass der Dokumentationsaufwand für ein Umweltmanagementsystem deutlich geringer ist, als für ein Qualitätsmanagementsystem?